Alle Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können eine Mütterpflegerin als „Haushaltshilfe“ beantragen.
Gern unterstütze ich Dich bei der Antragstellung.
§24h SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Voraussetzungen:
- keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen
(z.B. Partner arbeitet - auch home office)
- ggf. ärztliches Attest (Kassenabhängig)
Keine Kosten für Dich nach Bewilligung
§38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall
Voraussetzungen:
- keine andere im Haushalt lebende Person kann diese Aufgabe übernehmen
- mind. ein Kind unter 12 Jahren lebt in diesem Haushalt
- ärztliches Attest
5€ bis max. 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Tag
Privatleistung
Ich bin gern auch ohne Kassenleistung für Dich und Deine Familie da. Du kannst alle meine Leistungen in Anspruch nehmen.
Dies wird auch gern als Geschenk zur Geburt genutzt.
Mein Stundenlohn beträgt derzeit 45€.
kostengünstigere Pakete möglich